STAIB & PARTNER Rechtsanwälte - Fachanwaltskanzlei
Arbeitsrecht, Zivilrecht und Wirtschaftsrecht in Pforzheim

ANWÄLTE

Rechtsanwalt Thomas StaibTHOMAS STAIB

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
tst@staib-partner.de

 

 

Rechtsanwalt Thomas Staib ist nach Studium an der ebs European Business School - Frankfurt - Paris - London -, dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Referendariat am Landgericht Karlsruhe seit 1987 selbstständig als Rechtsanwalt tätig. Zusätzlich hat er die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. 1991 gründete er zusammen mit RAin Diehl-Staib die Kanzlei STAIB & PARTNER Rechtsanwälte in Pforzheim.

RA Staib ist im Zivil- und Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkten im Arbeitsrecht, Unternehmensrecht (Gesellschafts- und Handelsrecht) einschließlich Wettbewerbs- und Markenrecht sowie im Erbrecht sowohl gestaltend als auch forensisch tätig. Die individuelle Firmenbetreuung in allen rechtsrelevanten Bereichen ist ihm ein besonderes Anliegen. Daneben verfügt RA Staib aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit über umfangreiche Erfahrung im Miet-, Verkehrs- und Baurecht.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbreitsrecht im DAV, des Deutschen Forum für Erbrecht e.V., des DAV Deutschen Anwaltverein, des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. sowie der advounion, einer in Deutschland, aber auch dem europäischen Ausland tätigen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten. Aufgrund nachgewiesener regelmäßiger Fortbildung wurde ihm das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer ferner die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltverein DAV sowie das bundeseinheitliche Fortbildungszertifikat" Qualität und Fachkompetenz durch Fortbildung" verliehen.

RA Staib ist berechtigt, an allen bundesdeutschen Amtsgerichten, Land- und Oberlandesgerichten, ferner an sämtlichen bundesdeutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie am Bundesarbeitsgericht aufzutreten.

RA Staib spricht deutsch, englisch und französisch.

Rechtsanwältin Heike-Diehl-StaibHEIKE DIEHL-STAIB

Rechtsanwältin
hds@staib-partner.de

 

 

Rechtsanwältin Heike Diehl-Staib ist nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und Referendariat am Landgericht Karlsruhe seit 1991 selbstständig als Rechtsanwältin tätig. 1991 gründete sie zusammen mit RA Thomas Staib die Kanzlei STAIB & PARTNER Rechtsanwälte in Pforzheim.

Rechtsanwältin Diehl-Staib ist im Zivilrecht mit Schwerpunkten im Ehe- und Familienrecht, Miet-, Pacht- und Grundstücksrecht sowie im Baurecht beratend und gestaltend tätig.

Sie ist Mitglied des DAV Deutschen Anwaltverein sowie der advounion, einer in Deutschland aber auch dem europäischen Ausland tätigen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten.

Auftretungsberechtigt ist RAin Diehl-Staib an allen bundesdeutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, ferner sämtlichen bundesdeutschen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten.

Rechtsanwältin Diehl-Staib spricht deutsch und englisch.